1. Kommentar von Johannes

    Tja, rechtlich sind viele solcher Fallen erlaubt. Hätten die Opfer die AGB gelesen, wäre ihnen das nicht passiert… Und dazu wird ja meistens bei Onlineformularen verpflichtet (im Sinne von “[ x ] Ich habe die AGBs gelesen und erkenne diese an.”)

  2. Kommentar von Klaus

    Darum habe ich ja geschrieben, die verantwortlichen Gesetzgeber mögen mal etwas flotter an solche Themen herangehen, weil sonst sehr schnell die Übersicht total verloren gehen kann .

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